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   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1989 - 13 A 2399/87   

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https://dejure.org/1989,5340
OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1989 - 13 A 2399/87 (https://dejure.org/1989,5340)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.04.1989 - 13 A 2399/87 (https://dejure.org/1989,5340)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. April 1989 - 13 A 2399/87 (https://dejure.org/1989,5340)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Schwerbehindertenrecht - zur drittschützenden Wirkung der Antragsfrist des SchwbG § 21 Abs 2 S 1 - zum Prüfungsumfang der Hauptfürsorgestelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 573
  • NVwZ-RR 1991, 573
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

    Offenbleiben kann im vorliegenden Fall, ob etwas anderes dann gilt, wenn durch die im Zustimmungsverfahren vorzunehmenden Anhörungen und Ermittlungen offenbar wird, daß die vom Arbeitgeber geltend gemachten Gründe eine außerordentliche Kündigung offensichtlich nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. OVG Münster, Urteile vom 25. April 1989 - 13 A 2399/87 - <NVwZ-RR 1990, 573/575> und vom 5. September 1989 - 13 A 2300/88 - <BB 1990, 1909/1910>; OVG Hamburg, Urteil vom 14. November 1986 - OVG BF I 1/86 - ).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 31.91

    Hauptfürsorgestelle, Prüfungsmaßstab im Zustimmungsverfahren zur beabsichtigten

    Offenbleiben kann im vorliegenden Fall, ob etwas anderes dann gilt, wenn durch die im Zustimmungsverfahren vorzunehmenden Anhörungen und Ermittlungen offenbar wird, daß die vom Arbeitgeber geltend gemachten Gründe eine außerordentliche Kündigung offensichtlich nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. OVG Münster, Urteile vom 25. April 1989 - 13 A 2399/87 - <NVwZ-RR 1990, 573/575> und vom 5. September 1989 - 13 A 2300/88 - <BB 1990, 1909/1910>; OVG Hamburg, Urteil vom 14. November 1986 - OVG BF I 1/86 - <NZA 1987, 566/568>).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - 12 A 1635/10

    Anspruch auf Aufhebung der Zustimmungserteilung des Integrationsamtes zur

    Ob hiervon in besonders gelagerten Fällen eine Ausnahme zu machen ist, in denen offenbar wird, dass die vom Arbeitgeber geltend gemachten Gründe eine außerordentliche Kündigung offensichtlich nicht zu rechtfertigen vermögen, vgl. OVG Münster, Urteile vom 25. April 1989 - 13 A 2399/87 -, OVGE 41, 104, und vom 5. September 1989 - 13 A 2300/88 -, juris, kann in diesem Fall offenbleiben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - 12 A 1633/10

    Zustimmung des Integrationsamtes zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung

    Ob hiervon in besonders gelagerten Fällen eine Ausnahme zu machen ist, in denen offenbar wird, dass die vom Arbeitgeber geltend gemachten Gründe eine außerordentliche Kündigung offensichtlich nicht zu rechtfertigen vermögen, vgl. OVG Münster, Urteile vom 25. April 1989 - 13 A 2399/87 -, OVGE 41, 104, und vom 5. September 1989 - 13 A 2300/88 -, juris, kann in diesem Fall offenbleiben.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.1996 - 7 S 483/95

    Antragsfrist für die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines

    Nach dieser zumindest auch den Interessen des Schwerbehinderten dienenden Vorschrift (vgl dazu OVG Münster, Urteil vom 25.4.1989, NVwZ-RR 1990, 573) kann die Zustimmung zur Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen beantragt werden (S 1, 1. Hs).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1989 - 13 A 2300/88

    Eintritt der Zustimmungsfiktion - außerordentliche Kündigung des

    2)) Vgl. Urteil des Senats vom 25.4.1989 - 13 A 2399/87.
  • VG Hannover, 22.07.2008 - 3 A 2628/05

    Zustimmung zur Kündigung nach § 15 SchwbG; Sozialauswahl

    Wenn der vom Arbeitgeber geltend gemachte Kündigungsgrund keinen Zusammenhang mit der Behinderung des Arbeitnehmers aufweist - wie es bei betriebsbedingten Gründen regelmäßig der Fall ist - hat die Fürsorgestelle somit lediglich zu prüfen, ob der angeführte Kündigungsgrund nicht offensichtlich nicht tragfähig oder nur vorgeschoben ist (vgl. Beschl. d. Sächs. OVG v. 25.08.2003, Az. 5 BS 107/03, Behindertenrecht 2004, 81 ff.; Urt. d. OVG Münster v. 25.04.1989, Az. 13 A 2399/87, NVwZ-RR 1990, 573 ff.; ausdrücklich offen gelassen vom BVerwG in seinen beiden Urteilen vom 02.07.1992, a.a.O.; im Ergebnis ebenfalls offen gelassen in dem Sinne, dass allenfalls ein offenkundiges Vorschieben von Kündigungsgründen zu berücksichtigen wäre: Nds. OVG, Beschl. v. 29.11.2004, Az. 4 LA 59/03; Beschl. v. 06.12.2004, Az. 4 PA 307/04; der vom beklagten Amt angeführte Beschluss vom 15.10.1997, Az. 2400/97, trifft diesbezüglich keine Aussage).
  • VG Ansbach, 29.01.2009 - AN 14 K 08.00429

    Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist; Zweiwochenfrist bei

    Die Vorschrift hat auch drittschützende Wirkung, so dass ihre Nichtbeachtung grundsätzlich auch vom Kläger geltend gemacht werden kann (vgl. BayVGH vom 9.8.2004, a.a.O. unter Hinweis auf OVG NRW, Urteil vom 25.4.1989, NVwZ-RR 1990, 573).
  • VG Gelsenkirchen, 04.11.2002 - 11 K 619/00

    Ausgestaltung der Zustimmungsbedürftigkeit der außerordentlichen und ordentlichen

    Seidel/Adlhoch, Behindertenrecht 1997, 65 (68), Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 24. April 1989 -13 A 2399/87-, br 1989, 165 f, 168; OVG NRW, Urteil vom 8. März 1996 -24 A 3340/93-, br 1997, 47; BVerwG, Urteil vom 18. September 1996 -5 B 109/96-, Buchholz, aaO, 436.61 § 21 SchwbG Nr. 8. Ob dieser Einschränkung zu folgen ist, kann hier dahinstehen.
  • VG Schleswig, 08.03.2006 - 15 A 187/05
    Es steht der öffentlichen Verwaltung nicht zu, sehenden Auges einer privatrechtlichen Willenserklärung die hoheitliche Zustimmung zu erteilen, die erkennbar und offensichtlich rechtswidrig sein wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. 13 A 2399/87 v. 25.04.1989; offen gelassen vom Bundesverwaltungsgericht, Urteil - 5 C 39/90 - vom 02.07.1992).
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